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TÜV SÜD erklärt, worauf Verbraucher bei Weihnachtsbeleuchtung achten sollten

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02.12.2025 10:41 Uhr von Jochen Wieloch

Ob klassische Lichterkette am Fenster, leuchtende Sterne auf dem Balkon oder bunte Figuren im Vorgarten - Weihnachtsbeleuchtung sorgt für Stimmung und Vorfreude. Damit der weihnachtliche Glanz nicht zu bösen Überraschungen führt, sollten beim Kauf und Einsatz der Beleuchtung einige Punkte beachtet werden.

Was diese Punkte sind, erklärt Florian Hockel, Produktexperte bei TÜV SÜD.

Innen oder außen: Der richtige Einsatzort

Beim Kauf der Weihnachtsbeleuchtung sollte zunächst der Einsatzbereich berücksichtigt werden. „Eine Lichterkette, die für den Weihnachtsbaum im Wohnzimmer gedacht ist, darf keinesfalls draußen verwendet werden, sonst droht Kurzschluss- oder Brandgefahr“, betont der Experte. Für den Außenbereich sollte die IP-Schutzart mindestens 44 betragen. Dieser Wert gibt Auskunft darüber, wie gut das Gehäuse gegen Staub und Wasser geschützt ist. Wird die Beleuchtung Regen oder Schnee ausgesetzt, sind sogar höhere Werte von etwa IP 54 oder IP 65 empfehlenswert. Auch Transformatoren, Netzteile, Akkuboxen oder Steuerboxen müssen für den Außenbereich zugelassen sein. Zudem sollten Verbraucher die Sicherheitshinweise stets vor der Montage gründlich lesen.

Vor Inbetriebnahme sorgfältig prüfen

Bevor die Lichterkette eingeschaltet wird, lohnt sich ein gründlicher Check. „Kabelbruch, beschädigte Stecker oder Risse in der Isolierung sind klare Warnsignale. Solche Produkte dürfen nicht mehr an den Strom angeschlossen werden“, warnt Hockel. Auch defekte Leuchtmittel dürfen nur durch die passenden Ersatzlampen bzw. Lichtquellen ersetzt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Vorsicht ist zudem bei Mehrfachsteckdosen geboten: Werden zu viele Geräte an einem Anschluss betrieben, kann das die Stromleitung überlasten. Wer mehrere Lichterketten betreiben möchte, sollte daher auf die Gesamtleistung achten und gegebenenfalls mehrere Stromkreise nutzen.

Energie sparen mit moderner Technik

Neben der Sicherheit spielt auch der Energieverbrauch eine wichtige Rolle. „LED-Lichterketten sind heute Standard und sollten die erste Wahl sein“, sagt Hockel. „Sie verbrauchen bis zu 90 Prozent weniger Strom, halten deutlich länger und entwickeln kaum Wärme.“ Das schont den Geldbeutel, reduziert die Umweltbelastung und auch das Risiko einer Überhitzung.

Bei der Stromversorgung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Batteriebetriebene Produkte sind in der Adventszeit weit verbreitet, denn sie bieten viel Flexibilität bei der Platzierung. Allerdings bringen sie auch Nachteile mit sich: Batterien erzeugen zusätzlichen Müll und sind auf Dauer teurer als Strom aus der Steckdose. „Nachhaltiger und günstiger sind daher Modelle mit Netzanschluss oder, falls es kabellos sein soll, Varianten mit wiederaufladbaren Akkus“, so Hockel.

Zusätzlicher Komfort

Selbst sparsame LED-Lichter sollten nicht rund um die Uhr leuchten. Eine einfache Lösung sind Zeitschaltuhren oder smarte Steckdosen. „Damit lässt sich die Beleuchtungsdauer automatisch steuern - zum Beispiel von Einbruch der Dunkelheit bis zum späten Abend. So bleibt es gemütlich, ohne dass unnötig Energie verbraucht wird“, empfiehlt der TÜV SÜD-Experte. Ganz nebenbei werden so auch die gesetzlichen Ruhezeiten von 22 bis 6 Uhr für Außenbeleuchtung eingehalten. Auch in Wohnungen können integrierte Dämmerungssensoren sinnvoll sein, die die Beleuchtung nur einschalten, wenn es wirklich nötig ist.

Geprüfte Produkte bieten Sicherheit

„Bei elektrischer Beleuchtung ist die Versuchung groß, im Internet schnell ein besonders günstiges Angebot zu bestellen“, sagt Hockel. „Doch gerade hier lohnt es sich, genauer hinzusehen.“ Produkte mit Prüfzeichen unabhängiger Prüfunternehmen - etwa dem GS-Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ oder dem blauen TÜV SÜD-Oktagon - wurden auf elektrische Sicherheit, Materialqualität und Stabilität geprüft. Verbraucher sollten darauf achten, dass die Bedienungsanleitung in deutscher Sprache vorliegt und der Händler seriös erscheint, insbesondere beim Import aus Nicht-EU-Ländern. Werden diese Punkte beachtet, steht einer besinnlichen Weihnachtszeit nichts mehr im Wege.

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Jochen Wieloch
Autor Jochen Wieloch
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Datum 02.12.2025, 10:41 Uhr